www.businessmediation.at

warum konfliktmanagement

MEDIATION STATT ESKALATION

Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungsmodell, in dem ein neutraler Dritter (Mediator) zwischen den Beteiligten vermittelt. Ziel der Mediation ist die Schaf-fung einer "Win-Win-Situation" für alle Beteiligten. Die Lösung eines Konfliktes soll durch gemeinsame, konstruktive und dauerhafte Vereinbarungen erfolgen, wobei die Interessen der Beteiligten im Vordergrund stehen. Die Ergebnisse von Mediation sind nicht richtig oder falsch, sondern dann erfolgreich, wenn sie von allen Konfliktparteien als fair und stimmig erlebt werden.


Warum Mediation?
Bei klassischen Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren wird die Entscheidung über einen Konflikt an einen Außenstehenden (Richter) delegiert. Eine dritte Instanz entscheidet, welche Konfliktlösung zum Zug kommen soll. Im Gegensatz dazu haben die Konfliktparteien bei Mediation die Möglichkeit, die Entscheidungen und Lösungen des Konfliktes nach ihren eigenen Bedürfnissen zu regeln. Ein entscheidender Vorteil der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren liegt in der Verfahrensdauer und den Kosten. Während sich Gerichtsverfahren oft über Monate oder sogar Jahre hinziehen, bietet Mediation den Konfliktpartnern die Möglichkeit einer raschen und für beide Seiten befriedigenden Lösung. Damit ist auch eine Kostenreduktion verbunden, was die bisher in Österreich durchgeführten Mediationsverfahren deutlich gezeigt haben.


In welchen Bereichen?
Mediation kann in so gut wie allen Rechtsbereichen als Konfliktlösungsmodell eingesetzt werden. In Österreich hat sich Mediation bisher insbesondere im Bereich des Familienrechts etabliert. Mediation ist allerdings auch im Bereich des Arbeitsrechts ein besonders gutes Konfliktlösungsmodell, weil sich in vielen der geführten gerichtlichen Verfahren hinter den rechtlichen Standpunkten Kränkungen, Verletzungen und Demütigungen verstecken, für deren Bearbeitung Gerichtsverfahren weniger gut geeignet sind als Mediationsverfahren. Während es im Gerichtsverfahren nämlich überwiegend um die Standpunkte der Parteien geht, beschäftigt sich Mediation auch mit den dahinter liegenden Interessen, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.


Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?
Die erste Phase des Mediationsverfahrens umfasst die Vorbereitung und den Abschluss eines Mediationsvertrages. Zu Beginn dieser Phase informieren die Mediatoren die Konfliktpartner im Detail über das Mediationsverfahren und den genauen Prozessablauf. In der Folge wird die Eignung der Parteien geprüft (siehe dazu auch den Punkt "Voraussetzungen für Mediation"), die Regeln des Mediationsverfahrens ausverhandelt (zB gegenseitiger Respekt, Aussprechen lassen, fairer Umgang miteinander etc) und letztendlich eine Mediationsvereinbarung geschlossen, die obige Punkte enthält.


In der zweiten Phase des Mediationsverfahrens werden die Themenbereiche erarbeitet. Dafür wird zunächst eine Bestandsaufnahme der gegensätzlichen Positionen gemacht, der maßgebliche Sachverhalt ermittelt und die zu bearbeitenden Themen gemeinsam festgelegt. In der Folge werden Bereiche der Übereinstimung und des Dissenses festgelegt, die zu lösenden Fragen geordnet und Prioritäten gesetzt. Dadurch ergibt sich eine - nach Prioritäten geordnete - Liste der zu bearbeitenden Themen.


In der nächsten Phase haben die Konfliktpartner die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse und Interessen darzulegen und abzuklären. In diesem Zusammenhang versuchen die Mediatoren auch, Verständnis der Konfliktpartner für die unterschiedlichen Sichtweisen zu entwickeln. In der Folge beginnt die "kreative Ideensuche", in der Lösungsoptionen gesammelt und neu entwickelt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass nur "brauchbare" Lösungen gesucht werden, sondern um eine "Vergrößerung des Kuchens". Anschließend wägen die Parteien die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen im Verhältnis zu ihren Zielen und Bezugspunkten ab und versuchen, die für alle Beteiligten beste Alternative zu finden. Gelingt dieser Schritt, wird in der Abschlussphase der Mediation eine Vereinbarung geschlossen, die selbstverständlich durch die Parteien, deren Anwälte (so vorhanden) oder andere Personen überprüft werden kann. Den Abschluss der Mediation bildet die Unterzeichnung und Umsetzung der geschlossenen Vereinbarung.


Voraussetzungen für Mediation
Die wichtigste Voraussetzung für Mediation besteht in der Freiwilligkeit der Teilnahme. Das Mediationsverfahren kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wenn einer der Parteien zur Teilnahme gezwungen wird. Weiters ist das Mediationsverfahren nur ein brauchbares Konfliktbearbeitungsmodell für Konflikte, die noch nicht auf der Stufe der Drohung oder Anwendung von Gewalt eskaliert sind. Weitere Voraussetzungen sind die Bereitschaft der Parteien, gemeinsam kreative Lösungen zu finden und Konflikte offen auszutragen; respektvolles Verhalten der Konfliktpartner; Aussetzung anhängiger Gerichtsverfahren; Eigenverantwortung der Konfliktparteien, ihre Interessen wahrzunehmen; vollständige und wahrheitsgetreue Offenlegung aller relevanten Fakten; Offenheit; Nichtverwertung von in der Mediation gewonnenen Informationen; absolute Neutralität der Mediatoren sowie die Möglichkeit sämtlicher Beteiligter, das Mediationsverfahren je-derzeit zu beenden.


Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen für Mediation?
In Österreich gab es bisher für Mediation lediglich im Bereich des Familienrechts rechtliche Rahmenbedingungen. Eine umfassende gesetzliche Verankerung erfuhr Mediation durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz (BGBl I 29/2003). Dieses Bundesgesetz regelt nämlich nicht nur die Führung des Titels "(eingetragener) Mediator", die Einrichtung eines Beirats für Mediation, das Verfahren über die Eintragung von Personen in die Liste der Mediatoren und die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen, sondern auch die Rechte und Pflichten der Mediatoren sowie (teilweise auch) die Rechtsfolgen der Mediation.


Für Anwender gibt es daher sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bereits Rechtsgrundlagen für Mediationsverfahren.



*******
Lediglich zur besseren Lesbarkeit wurden in dem Artikel
nur männliche Bezeichnungen verwendet.

MEDIATION UND PROZESS

Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung macht dem klassischen Gerichtsprozess zunehmend Konkurrenz. Bei der Mediation vermittelt ein neutraler Dritter (Mediator) zwischen den Beteiligten. Ihr Ziel ist die Schaffung einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten: Die Lösung eines Konfliktes erfolgt durch gemeinsame, konstruktive und dauerhafte Vereinbarungen, die Interessen aller Beteiligten stehen dabei im Vordergrund. Demnach sind auch die Ergebnisse von Mediation sind nicht richtig oder falsch, sondern erfolgreich, wenn sie von allen Konfliktparteien als fair und stimmig akzeptiert werden.


Warum Mediation?
Bei klassischen Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren wird die Entscheidung über einen Konflikt an einen Außenstehenden (Richter) delegiert. Eine dritte Instanz soll entscheiden, welche Lösung für die Parteien die 'richtige' ist. "Im Gegensatz dazu haben die Konfliktparteien bei der Mediation den Prozess selbst in der Hand und können so Entscheidungen und die Lösung des Konfliktes nach ihren eigenen Bedürfnissen regeln. Daher wird die Lösung auch von den Betroffenen akzeptiert", so Rechtsanwältin und Mediatorin Dr Alexandra Knell. Ein weiterer entscheidender Vorteil: die kurze Verfahrensdauer und die geringen Kosten. Während sich Gerichtsverfahren oft über Monate oder gar Jahre hinziehen, bietet Mediation den Konfliktpartnern die Möglichkeit einer raschen und für beide Seiten befriedigenden Lösung. Die damit verbundene Kostenreduktion hat sich auch in den bisher in Österreich durchgeführten Mediationsverfahren schon deutlich gezeigt.


In welchen Bereichen ist Mediation sinnvoll?
Mediation kann in so gut wie allen Rechtsbereichen als Konfliktlösungsmodell eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass alle Konfliktpartner dem Mediationsprozess freiwillig beitreten. Zu beachten ist allerdings, dass zwischen den Konfliktparteien kein großes Machtgefälle bestehen soll, weil sonst zu befürchten ist, dass der "schwächere" Partner seine Interessen nicht ehrlich äußert.


Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mediation?
Bisher gibt es in Österreich für Mediation lediglich im Bereich des Familienrechts rechtliche Rahmenbedingungen. Eine umfassende gesetzliche Verankerung wird Mediation erst durch das "Mediationsgesetz" erfahren. Der vorliegende Gesetzesentwurf über gerichtsnahe Mediation regelt, wer den geschützten Titel "gerichtsnaher Mediator" führen darf, das Verfahren über die Eintragung von Personen in die Liste der gerichtsnahen Mediatoren und die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen. Alexandra Knell: "Derzeit kann sich fast jeder Mediator nennen künftig wird das Gesetz regeln, welche Ausbildung für einen Mediator erforderlich ist. Auch die Rechte und Pflichten der gerichtsnahen Mediatoren sowie die Rechtsfolgen der Mediation werden klar festgelegt sein."

Einen Anspruch auf Eintragung in die Liste der Mediatoren wird nach dem Gesetzesentwurf jeder haben, der das 28. Lebensjahr vollendet hat, fachlich qualifiziert und vertrauenswürdig ist. Der Mediator muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.


Auf europäischer Ebene verbirgt sich Mediation unter dem Schlagwort ADR (Alternative Dispute Resolution). Ziel des Grünbuches der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002 ist die Einleitung einer umfassenden Konsultation zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ADR. Und auch die internationale Handelskammer (ICC) hat sich mit Mediation umfassend auseinander gesetzt und unter dem Schlagwort "Amicable Dispute Resolution" internationale Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung erstellt (ICC-ADR-Rules). Sie sind seit 1.7.2001 in Kraft und können bei nationalen und internationalen wirtschaftlichen Konflikte vereinbart werden. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gibt es daher bereits anerkannte Rechtsgrundlagen für Mediationsverfah-ren; gerade in Wirtschaftsstreitigkeiten werden daher die Vorteile des Mediationsverfahrens künftig vermehrt genutzt werden..


*****

Wien, 28.3.2003

Zur besseren Lesbarkeit werden nur männliche Bezeichnungen verwendet.

ZIVILRECHTS-MEDIATIONS-GESETZ

Ausgangspunkt der Mediation ist das Bestreben von mindestens 2 Parteien, einen zwischen ihnen bestehenden Konflikt zu bewältigen. Der Prozess selbst ist durch die Tätigkeit einer dritten Person, des Mediators, gekennzeichnet, die auf ein bestimmtes Ziel hinausläuft: Der Mediator soll einen von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes ermöglichen. Diese Lösung des Konflikts muss von den Parteien grundsätzlich selbst - wenn auch unter Vermittlung des Mediators - erarbeitet und damit auch von ihnen verantwortet werden.


Im Rahmen des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes wurde eine umfassende Regelung der außergerichtlichen Mediation zur Lösung von Konflikten, zu deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sin, getroffen. Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Mediation dient der Sicherung ausreichender Qualitätsstandards, der Stärkung des Vertrauens in diese neue Methode der Konfliktbewältigung sowie dem Interesse einer klaren Abgrenzung von den Tätigkeitsfeldern der traditionell auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Konfliktfällen wirkenden freien Berufe. Das Gesetz trat am 1.5.2004 in Kraft.


Das Zivilrechts-Mediations-Gesetzes enthält im wesentlichen Bestimmungen zu folgenden Themenbereichen:


  • Umschreibung des Begriffs "Mediation"
  • Eingrenzung des Regelungsbereiches auf Mediation in Zivilrechtssachen
  • Einrichtung eines Beirates für Mediation beim BMfJ
  • Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens für die Eintragung von Mediatoren in die vom Justizministerium zu führende Liste der Mediatoren sowie der Streichung aus dieser Liste
  • Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens für die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen und von Lehrgängen sowie deren Verzeichnung in einer vom Justizministerium zu führenden Liste
  • Regelung der Recht und Pflichten der eingetragenen Mediatoren sowie der Rechtsfolgen der Mediation

MEDIATION BOOMT - VORZÜGE ALTERNATIVER KONFLIKTREGELUNG

Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbearbeitung macht dem klassischen Gerichtsprozess zunehmend Konkurrenz. Anstelle eines Richters, der von oben herab sein Urteil fällt, vermittelt bei der Mediation ein neutraler Dritter (Mediator) zwischen den Parteien. Das Ziel: Die Schaffung einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten.


Die Lösung eines Konfliktes erfolgt durch gemeinsame, konstruktive und dauerhafte Vereinbarungen, die Interessen aller Beteiligten stehen dabei im Vordergrund. Demnach sind auch die Ergebnisse einer Mediation nicht richtig oder falsch, sondern erfolgreich, wenn sie von allen Konfliktparteien als fair und stimmig akzeptiert werden.


Bei klassischen Gerichts- und Schiedsverfahren wird die Entscheidung über einen Konflikt an einen Außenstehenden (Richter) delegiert. Im Gegensatz dazu haben die Konfliktparteien bei der Mediation den Prozess selbst in der Hand und können so den Konflikt nach ihren eigenen Bedürfnissen lösen.


Weitere Vorteile: Kurze Verfahrensdauer und geringe Kosten. Während sich Gerichtsverfahren oft über Monate oder Jahre hinziehen, bietet Mediation die Möglichkeit rasch zu einer Lösung zu kommen. Mediation kann in so gut wie allen Rechtsbereichen eingesetzt werden. Wichtig ist dabei, dass alle Konfliktpartner dem Mediationsprozess freiwillig beitreten. Zu beachten ist auch, dass zwischen den Konfliktparteien kein großes Machtgefälle bestehen soll, weil sonst zu befürchten ist, dass der "schwächere" Partner seine Interessen nicht ehrlich äußert.


Bisher gab es in Österreich für Mediation lediglich im Bereich des Familienrechts rechtliche Rahmenbedingungen. Eine umfassende gesetzliche Verankerung erfährt Mediation jetzt durch das Mediationsgesetz, das vergangenen Dienstag den Nationalrat passierte. Es regelt, wer den geschützten Titel "gerichtsnaher Mediator" führen darf, das Verfahren über die Eintragung von Personen in die Liste der gerichtsnahen Mediatoren und die Anerkennung von Ausbildungseinrichtungen. Einen Anspruch auf Eintragung in die Mediatoren-Liste wird nach dem Entwurf jeder haben, der das 28. Lebensjahr vollendet hat, fachlich qualifiziert und vertrauenswürdig ist.


Internationale Regeln
Auf europäischer Ebene verbirgt sich Mediation unter dem Schlagwort ADR (Alternative Dispute Resolution). Ziel des Grünbuches der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2002 ist die Einleitung einer umfassenden Konsultation zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ADR. Und auch die internationale Handelskammer (ICC) hat sich mit Mediation umfassend auseinander gesetzt und unter dem Schlagwort "Amicable Dispute Resolution" internationale Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung erstellt (ICC-ADR-Rules).


Sie sind seit 1.7.2001 in Kraft und können bei nationalen und internationalen wirtschaftlichen Konflikten vereinbart werden. Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gibt es daher bereits anerkannte Rechtsgrundlagen für Mediationsverfahren; gerade in Wirtschaftsstreitigkeiten werden daher die Vorteile des Mediationsverfahrens künftig vermehrt genutzt werden.


* ) Dr. Alexandra Knell ist Rechtsanwältin und Mediatorin
bei der Kanzlei Dorda Brugger Jordis.



Copyright: Wiener Zeitung | Erschienen am: Montag, 5. Mai 2003